Im Idealfall sieht ein Beratungsprozess im sonderpädagogischen Dienst wie folgt aus:

1. Antragstellung

  • Übersendung des Antrags durch die Schulleitung der allgemeinen Schule an die zuständige Stelle (SBBZ oder Netzwerk)
  • Prüfung des Antrags (Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule ausreichend ausgeschöpft?)
  • Zeitraum bis zur Antwort an die Schulleitung der allg. Schule: 2 Wochen
  • bei Ablehnung: Anschlüsse schaffen, ggf. weiterverweisen an Fachdienst

2. Auftragsklärung

  • Erstgespräch mit Klassenlehrkraft und Eltern

3. Diagnostik (orientiert an einer diagnostischen Fragestellung)

  • Erhebung der Anamnese
  • Sichtung bereits durchgeführter Tests, Überprüfungen und weiterer Unterlagen
  • Hospitation im Unterricht
  • Durchführung diagnostischer Verfahren (informell und standardisiert)

4. Kooperative Förderplanung

  • Einbezug von Lehrkräfte, Eltern und ggf. Therapeuten und Experten
  • Beratung der Lehrkräfte
  • Gemeinsame Planung von Bildungsangeboten und Maßnahmen, die von allen Beteiligten durchgeführt werden

5. Umsetzungsphase für die geplanten Bildungsangebote

6. Leistungsfeststellung / (Zwischen-)Bilanz

  • Bilanzierung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich Umsetzung und Effekt
  • Ggf. erneute Planung von Maßnahmen, Abschluss B&U oder Einleitung des Feststellungsverfahrens

7. Übergabe der Dokumentation an die allgemeine Schule zur Ablage in der Schülerakte