Im Idealfall sieht ein Beratungsprozess im sonderpädagogischen Dienst wie folgt aus:
1. Antragstellung
- Übersendung des Antrags durch die Schulleitung der allgemeinen Schule an die zuständige Stelle (SBBZ oder Netzwerk)
- Prüfung des Antrags (Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule ausreichend ausgeschöpft?)
- Zeitraum bis zur Antwort an die Schulleitung der allg. Schule: 2 Wochen
- bei Ablehnung: Anschlüsse schaffen, ggf. weiterverweisen an Fachdienst
2. Auftragsklärung
- Erstgespräch mit Klassenlehrkraft und Eltern
3. Diagnostik (orientiert an einer diagnostischen Fragestellung)
- Erhebung der Anamnese
- Sichtung bereits durchgeführter Tests, Überprüfungen und weiterer Unterlagen
- Hospitation im Unterricht
- Durchführung diagnostischer Verfahren (informell und standardisiert)
- …
4. Kooperative Förderplanung
- Einbezug von Lehrkräfte, Eltern und ggf. Therapeuten und Experten
- Beratung der Lehrkräfte
- Gemeinsame Planung von Bildungsangeboten und Maßnahmen, die von allen Beteiligten durchgeführt werden
5. Umsetzungsphase für die geplanten Bildungsangebote
6. Leistungsfeststellung / (Zwischen-)Bilanz
- Bilanzierung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich Umsetzung und Effekt
- Ggf. erneute Planung von Maßnahmen, Abschluss B&U oder Einleitung des Feststellungsverfahrens
7. Übergabe der Dokumentation an die allgemeine Schule zur Ablage in der Schülerakte